Wir legen Wert auf eine nutzerfreundliche Gestaltung der Webseite – auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit
Nach Maßgabe des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 sind bestimmte digitale Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei bereitzustellen. Diese Webseite fällt nicht unter diese gesetzliche Verpflichtung, da:
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Es sich bei dem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 3 BFSG handelt,
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über die Webseite keine digitalen Dienstleistungen angeboten werden. Die Seminarangebote dienen rein der Information und sind als PDF-Dateien einsehbar, nicht online buchbar,
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das vorhandene Kontaktformular ist auf allgemeine Rückfragen beschränkt und stellt keinen digitalen Buchungs- oder Vertragsprozess dar.
Freiwillige Maßnahmen zur Zugänglichkeit
Trotz fehlender Verpflichtung wurde bei der Gestaltung dieser Seite auf folgende barrierefreie Aspekte geachtet:
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Klar gegliederte Inhalte und intuitive Navigation
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Gut lesbare Sprache
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Vergrößerbare Schrift durch Browserfunktionen
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Alt-Texte für sämtliche Bilder
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Responsives Design für mobile Endgeräte
Rückmeldung zur Barrierefreiheit
Sollten Sie Verbesserungsvorschläge oder Barrieren feststellen, freuen wir uns über Ihre Nachricht: